Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Etwaige Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Alle Angebote sind freibleibend. Bestellungen werden für die AS Technik GmbH & Co KG erst mit der Auftragsbestätigung verbindlich. Die Auftragsbestätigung legt auch den Umfang der Leistungspflicht fest.
Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart ist, frei Baustelle. Vorbehalten bleiben Preiserhöhungen, die sich aus einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes ergeben. Bei Maß- und Funktionsänderungen ist eine neue Kalkulation vorbehalten.
Nicht veranschlagte Arbeiten werden nach Stundenlohn und verbrauchtem Material berechnet.
Liefer- und Montagefristen gelten nur annähernd. Die Liefer- und Montagefrist beginnt erst mit dem Zeitpunk der Klärung und Festlegung aller Einzelheiten des Auftrages. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Liefer- und Montagefrist kann der Besteller der AS Technik GmbH& Co KG nach Ablauf von 4 Wochen eine Nachfrist setzen, die zumindest weitere 4 Wochen betragen muss. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Besteller von dem Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Liefer- und Montagefristen verlängern sich bei Eintritt von Ereignissen, die außerhalb des Machtbereichs der AS Technik GmbH & Co KG liegen (z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Materialverknappung, Transportsperre und -behinderung, behördliche Maßnahmen) entsprechend.
Sofern sich die Lieferung oder Montage durch Verschulden des Bestellers verzögert, trägt dieser die hierdurch entstehenden Kosten.
Die AS Technik GmbH & Co KG behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur völligen Bezahlung der erbrachten Leistung vor. Sofern das Eigentum der AS Technik GmbH & Co KG an dem Liefergegenstand durch Verbindung mit einer anderen Sache verloren geht, ist der Besteller verpflichtet, der AS Technik GmbH & Co KG bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine den gelieferten Gegenstand herauszugeben und ihr das Eigentum zurück zu übertragen.
Erfüllungsort ist Niederkassel
Zahlungsbedingungen: unsere Rechnungen sind Handwerkerrechnungen und nach erhalt sofort rein Netto zahlbar
Grundsätzlich ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in der Höhe von 50% der Bruttosumme zu leisten, die weiteren Zahlungen richten sich nach dem Baufortschritt und sind gestaffelt mit jeweils 20% +20% . Die Schlußzahlung von 10% ist fällig nach der Abnahme.
Ansonsten gelten die schriftlich vereinabarten Zahlungsbedingungen die im einzelnen abweichen können.